Maximieren Sie Ihre steuerliche Rückvergütung rückwirkend

Erfahren Sie, wie Sie Ihre technischen Entwicklungen unkompliziert und optimal fördern können.

Attraktive Förderung bis zu 35% rückwirkend derzeit noch bis 2021


Die steuerliche Forschungszulage bietet Unternehmen eine hervorragende Möglichkeit, Innovationskosten zu reduzieren. Profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche.

Alle Entwicklungs-Vorhaben sind grundsätzlich förderfähig. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Themenbereich das Projekt beheimatet ist.

Unser Service ermöglicht eine zügige und unkomplizierte Überprüfung Ihres Anspruchs auf steuerliche Forschungszulage, damit Sie schnell Klarheit über Ihre Möglichkeiten erhalten.

Professionelle Antragstellung

Wir begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess und stellen sicher, dass alle Formalitäten professionell und korrekt abgewickelt werden, sodass Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Rückvergütung maximiert werden.

Minimaler Aufwand für maximale Rückvergütung

Dank unserer effizienten Vorgehensweise erhalten Sie mit minimalem Aufwand die maximale Rückvergütung, ohne sich um die komplexen Details kümmern zu müssen.

Wir prüfen schnell und zuverlässig Ihren Anspruch auf die steuerliche Forschungszulage. Mit unserer umfassenden Kenntnis der aktuellen Richtlinien und Vorgaben stellen wir sicher, dass Ihr Antrag alle erforderlichen Kriterien erfüllt. Dadurch sparen Sie wertvolle Zeit und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Unser Ziel ist es, Ihnen den Zugang zu finanziellen Vorteilen so einfach wie möglich zu gestalten.

Wirtschaftsgüter werden Teil der förderfähigen Aufwendungen:

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen, können Abschreibungen von Anschaffungs- und Herstellungskosten eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens in der Forschungszulage angerechnet werden.
Dabei gelten folgende Voraussetzungen:
- Das Vorhaben, in dem das Wirtschaftsgut verwendet wird, ist nach dem 27. März 2024 gestartet.
- Das Wirtschaftsgut wurde nach dem 27. März 2024 angeschafft oder hergestellt.
- Das Wirtschaftsgut wird im begünstigten FuE-Vorhaben ausschließlich eigenbetrieblich verwendet.
- Das Wirtschaftsgut ist für die Durchführung des FuE-Vorhabens erforderlich.

Gesetzliche Infos finden Sie auf der Webseite von BSFZ

Förderhöhe

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine erhöhte Förderquote von 35 % der förderfähigen Aufwendungen - bis zu 3,5 Mio. Euro pro Jahr. Für Aufwendungen, die nach dem 27. März 2024 entstanden sind, beträgt die Bemessungsgrundlage bis zu 10 Mio. Euro.

Wird ein FuE-Vorhaben vollständig oder teilweise in Auftrag gegeben, können bislang 60 Prozent der damit verbundenen Kosten in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. Für Vorhaben, die nach dem 27. März 2024 starten, steigt dieser Anteil auf 70 Prozent.

Chancen und Stolpersteine

Nutzen Sie die Chancen der Forschungszulage, vermeiden Sie jedoch häufige Stolpersteine wie unvollständige Dokumentationen oder ungenaue Projektabgrenzungen.

Hauptrisiken & Dokumentation

Hauptrisiken

Fehlerhafte oder verspätete Antragsstellungen können zu Ablehnungen führen. Ebenso birgt eine mangelhafte Dokumentation das Risiko, den Förderanspruch zu verlieren.

Effiziente Dokumentation

Durch unsere langjährige Erfahrung erkennen wir schnell und effizient die wesentlichen Punkte einer erfolgreichen Antragstellung. Wir unterstützen Sie bei der sauberen und umfassenden Dokumentation Ihrer förderfähigen Projekte, um alle Anforderungen sicher zu erfüllen.

Unser Ing.-Büro

Forinno.de ist Ihr verlässlicher Partner, wenn es um die Beantragung der steuerlichen Forschungszulage geht. Wir bieten Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Prüfung Ihres Anspruchs und begleiten Sie professionell durch den gesamten Antragsprozess. Unser Ziel ist es, Ihnen mit minimalem Aufwand zu Ihrer Rückvergütung zu verhelfen. Mit unserer Expertise stellen wir sicher, dass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können, während wir uns um die Details kümmern. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Forschungsprojekte fördern. Ihre Zufriedenheit und der Erfolg Ihrer Projekte stehen für uns an erster Stelle.

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie Fragen zu den attraktiven Möglichkeiten oder benötigen Unterstützung?

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt in allen Phasen des Antrages für die Forschungszulage, von der Idee bis zur erfolgreichen Umsetzung Ihrer Innovation bzw. Projekte.

Schreiben Sie uns direkt:

info@forinno.de

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Forinno.de – Dr.-Ing. Thomas Ley
Ingenieurbüro für Forschungs- und Innovationsförderung
Clus 71a, 32423 Minden
Telefon: 0571-3860 1978
Fax: 0571-3860 1979
E-Mail: info@forinno.de

Vertreten durch: Dr.-Ing. Thomas Ley

Umsatzsteuer-ID: Steuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: 335/5125/2552

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Dr.-Ing. Thomas Ley, Clus 71a, 32423 Minden

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